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Gemeinsam Handeln – jeder in seiner Verantwortung.
Vor diesem Hintergrund haben Bund, Länder und Unfallversicherungsträger unter Beteiligung aller relevanten Arbeitsschutzakteure, insbesondere der Sozialpartner, ein abgestimmtes Konzept für eine „Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie“ (GDA) erarbeitet. Im Rahmen der GDA wird auch das Ziel einer Optimierung des dualen Arbeitschutzsystems in Deutschland verfolgt. Es sollen die Ressourcen der Unfallversicherungsträger und Länderbehörden durch eine abgestimmte und arbeitsteilige Arbeitsweise gebündelt sowie die Effizienz und Effektivität des betrieblichen Arbeitsschutzes gesteigert werden. Eine wichtig Voraussetzung hierfür sind gemeinsame Grundsätze für die Überwachungs- und Beratungstätigkeiten der Aufsichtsdienste in den Betrieben. Eine erste Abstimmung erfolgte auf dem Gebiet der Gefährdungsbeurteilung und ihrer Dokumentation durch die beigefügte Leitlinie, die das LASI/UVT/BMAS-Spitzengespräch am 11. Juni 2008 zur Anwendung und Veröffentlichung freigegeben hat.
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