Handlungsanleitung für die Ausführung der Marktüberwachung in Deutschland (LV 36)

2. überarb. Auflage November 2008 - 80 S. - A4 - ISBN 3-936415-58-7

Der Verkauf von Produkten macht nicht an Ländergrenzen Halt. Die im Arbeitsausschuss Marktüberwachung zwischen allen Ländern abgestimmten und beschlossenen Aktivitäten werden in allen Ländern einheitlich umgesetzt.

Es darf nicht sein, dass die Marktüberwachungsbehörde in einem Land andere Maßstäbe an die Beurteilung der Sicherheit eines Produkts anlegt als die Marktüberwachungsbehörden in anderen Ländern. Der Verkauf von Produkten macht nicht an Ländergrenzen halt. Ebenso müssen die im Einzelfall erforderlichen Maßnahmen bundesweit den gleichen Maßstäben gehorchen. Dies gebieten sowohl die Verpflichtung zur Wettbewerbsneutralität wie auch ein länderübergreifend vereinheitlichter Verbraucherschutz.

Dokumente und Quellen, auf die in dieser Handlungsanleitung verwiesen wird, sind auf der Internetseite der BAuA im Bereich Marktüberwachung abgelegt. Sie werden dort aktuell gehalten.

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