Schutz schwangerer Frauen vor Benzolexposition in Verkaufsräumen von Tankstellen und an anderen Arbeitsplätzen (LV 11)

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September 2003 - Seiten 28 - Format A4 - ISBN 3-936415-09-9
 
Weil in Ottokraftstoffen der Zusatz von Benzol (krebserzeugend) noch erforderlich ist, müssen schwangere Beschäftigte in Verkaufsräumen von Tankstellen und an anderen Arbeitsplätzen vor einer Exposition mit diesem Stoff geschützt werden.
 
Die LV 11 enthält einen Interventionswert (25 µg/m³), bei dessen Überschreitung Maßnahmen technischer oder organisatorischer Art zum Schutz der Schwangeren erforderlich werden. Die Handlungsanleitung enthält neben einem Maßnahmenkatalog auch die Beschreibung eines geeigneten Messverfahrens.