|
Umsetzung der Gleichwertigkeitsklausel bei überwachungsbedürftigen Anlagen (LV 10)
Ausgabejahr 1996 - Seiten 19 - Format A4 - ISBN 3-936415-08-0 Die in der Bundesrepublik geübte Verwaltungspraxis, für in der Europäischen Union / im Europäischen Wirtschaftsraum hergestellte überwachungsbedürftige Anlagen bei Abweichungen vom technischen Regelwerk förmliche Ausnahmen zu verlangen, wurde von der Kommission der Europäischen Gemeinschaft beanstandet. Deshalb wurde in einzelnen Verordnungen für überwachungsbedürftige Anlagen eine sogenannte Gleichwertigkeitsklausel übernommen, bei deren Einhaltung das Erfordernis einer förmlichen Ausnahme entfällt. Wie die Anwendung der Gleichwertigkeitsklausel ländereinheitlich gehandhabt werden soll, wird in der LV 10 erläutert.
Wir bieten Ihnen dieses Dokument als Volltext im PDF-Format an
Download
|