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Gefährdungsbeurteilung

06.02.2012  
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Gefährdungsbeurteilungen dienen dem Erkennen, Bewerten und Beseitigen der Ursachen von Arbeitsunfällen und Gesundheitsbeeinträchtigungen infolge der beruflichen Tätigkeit. Jeder Arbeitgeber ist nach §5 Arbeitsschutzgesetz verpflichtet, für alle Arbeitsplätze in seinem Unternehmen eine Gefährdungsbeurteilung vorzunehmen.

Portal Gefährdungsbeurteilung
Unter www.gefaehrdungsbeurteilung.de bietet die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) das Onlineportal zur Gefährdungsbeurteilung an.
Es unterstützt Unternehmen bei der Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung, indem es den Prozess der Gefährdungsbeurteilung transparenter macht und den Zugang zu relevanten Handlungshilfen über eine Datenbank erleichtert.

Nutzer – ob Laien oder Experten – finden entsprechend ihrer Erfahrung die für sie relevanten Informationen, da sowohl Basis- als auch Expertenwissen vermittelt wird. Das Portal wurde in enger Abstimmung mit den Trägern der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) entwickelt und richtet sich an alle Akteure im betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz.

 
Computerprogramm für die Leitmerkmalmethode
Computerprogramm für die Leitmerkmalmethode zur Beurteilung der Belastung beim Heben, Halten und Tragen (LV 9) sowie beim Ziehen und Schieben (LV 29) von Lasten.
 
 
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Die Informationen werden bereitgestellt von: Focal Point, Germany
Datum der letzten Änderung: 18.09.2009
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Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz